Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
haushaltsnahe Dienstleistung, Anerkennung, Barzahlung
Keine Anerkennung von Barzahlung einer haushaltsnahen Dienstleistung

Wer sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen will, sollte unbedingt auf die Art der Bezahlung achten. Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG aus.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 20.11.2008 VI R 14/08 DStR 2009, 320
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri VI R 14/08
 
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