Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
haushaltsnahe Dienstleistung, Absetzbarkeit
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nur gleich absetzbar

Eine Steuerermäßigung für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige für den Abrechnungszeitraum tatsächlich Einkommen zu versteuern hat. Das Gesetz sieht nämlich nur eine Ermäßigung der festgesetzten Steuer vor und keine Steuererstattung beziehungsweise Festsetzung einer negativen Einkommensteuer, die auf spätere Abrechnungszeiträume übertragen werde könnte.

Doris Fraccalvieri Urteil des FG Köln vom 14.08.2008 10 K 4217/07 Pressemitteilung des FG Köln
Doris Fraccalvieri FG Köln
Doris Fraccalvieri 10 K 4217/07
 
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