Doris Fraccalvieri - Arbeitnehmer - Jahresnetzkarte - Dienstverh - Deutschen
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
geldwerter Vorteil, Jahresnetzkarte, öffentliche Verkehrsmittel
Kostenlose Jahresnetzkarte für Arbeitnehmer

Zum Arbeitslohn gehören nach dem Einkommensteuergesetz alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aufgrund eines (früheren) Dienstverhältnisses gewährt werden bzw. wurden. Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte der Deutschen Bahn AG zur Verfügung, so führt dies mit Beginn der Nutzungsberechtigung der Karte zum sofortigen Zufluss des Arbeitslohns. Unerheblich ist daher der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der einzelnen Freifahrten. Die Höhe des geldwerten Vorteils richtet sich - so der Bundesfinanzhof - nach dem Tarifwert der Netzkarte (hier ca. 5.000 Euro) unter Berücksichtigung des Abzugs der nach dem Gesetz steuerfrei bleibenden Beträge.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 12.04.2007 VI R 89/04 Betriebs-Berater 2007, 1604
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri VI R 89/04
 
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