Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
außergewöhnliche Belastungen, Schuldentilgung, Kind
Schuldentilgung für Kind nicht abzugsfähig

Zahlen Eltern die Schulden ihres volljährigen Kindes, sind diese Beträge nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn dem Kind die Privatinsolvenz droht. Die Eltern sind weder rechtlich noch sittlich verpflichtet, für Schulden ihres Kindes aufzukommen.

Doris Fraccalvieri Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2009 6 K 1358/08 Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz
Doris Fraccalvieri FG Rheinland-Pfalz
Doris Fraccalvieri 6 K 1358/08
 
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