Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
außergewöhnliche Belastungen, Behinderter, Umbaumaßnahmen,
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses, wie z.B. den Einbau von Rollstuhlrampen und ein behindertengerechtes Badezimmer, können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie für die Bewohnbarkeit des Hauses durch einen Schlaganfallpatienten zwingend erforderlich sind.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 22.10.2009 VI R 7/09 DStR 2010, 47
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri VI R 7/09
 
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