Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Wertpapierverkauf, Jahresfrist, Gestaltungsmissbrauch
Zeitnaher Verkauf und Wiederankauf von Wertpapieren

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO. Das Finanzamt hat daher die durch den Wertpapierverkauf entstandenen Verluste bei der sogenannten einheitlichen und gesonderten Feststellung steuermindernd zu berücksichtigen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 25.08.2009 IX R 60/07 Der Betrieb 2009, 2354
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Doris Fraccalvieri IX R 60/07
 
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