Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Wegekosten, Behinderung, Berechnung, Entfernungspauschale
Berechnung der Wegekosten bei Behinderung

Behinderte können für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen in Abzug bringen. Sie haben jedoch nur die Wahl, die Wegekosten entweder einheitlich nach den Entfernungspauschalen oder einheitlich nach den tatsächlichen Aufwendungen zu bemessen. Eine Kombination von Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei der Bemessung der Wegekosten ist nicht zulässig.

Doris Fraccalvieri Beschluss des BFH vom 05.05.2009 VI R 77/06 DStR 2009, 1189 DAR 2009, 412
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri VI R 77/06
 
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