Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Umsatzsteuer, Vorsteuer, Rechnungsangaben, Lieferzeitpunkt
Umsatzsteuer: Angabe des Lieferzeitpunkts in Rechnung

Ein Umsatzsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn die entsprechende Rechnung den Anforderungen des § 14 UStG entspricht. In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG (Entgeltvereinnahmung bei noch nicht erfolgter Lieferung) auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 17.12.2008 XI R 62/07 DStR 2009, 479
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri XI R 62/07
 
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