Eine Spende kann nur bei Vorlage einer entsprechenden Spendenquittung des Empfängers anerkannt werden. Die Vorlage eines Kontoauszuges reicht daher nicht aus.
Beschluss des Hessischen FG vom 21.09.2006
3 V 3462/05
Pressemitteilung des Hessischen FG Hessisches FG 3 V 3462/05