Doris Fraccalvieri - Grundst - Schenkungssteuer - Auflassungsvormerkung - Schenkers
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Schenkungssteuer, Grundstücksschenkung
Voraussetzungen für Entstehen der Schenkungssteuer bei Grundstücksschenkung

Die Schenkungssteuer für eine Grundstücksschenkung kann noch nicht erhoben werden, wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod des Schenkers) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Allein das durch die Auflassungsvormerkung entstehende dingliche Anwartschaftsrecht an dem Grundstück führt nicht zur Entstehung der Schenkungsteuer. Das Finanzamt kann den Beschenkten in einem solchen Fall erst beim Tod des Schenkers in Anspruch nehmen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 02.02.2005 II R 26/02 Pressemitteilung des BFH
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri II R 26/02
 
Alle Steuer-Urteile

Doris Fraccalvieri - Grundst - Schenkungssteuer - Auflassungsvormerkung - Schenkers
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest