Doris Fraccalvieri - Kindergeld - Kindes - Antrag - Spekulanten
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Kindergeld, Einkünfte, Spekulationsgewinn
Kindergeld für Spekulanten

Für ein Kind, welches das 18. aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag Kindergeld gewährt, wenn die eigenen jährlichen Einkünfte des Kindes 7.680 Euro nicht überschreiten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof eine Minderung des Einkommens des "Kindes" durch zugewiesene Steuerverluste aus einem geschlossenen Immobilienfonds anerkannt. Eltern, deren Kind seine die Freigrenze an sich übersteigenden Einkünfte durch derartige Verluste mindern kann, steht daher das staatliche Kindergeld zu.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 21.11.2006 III R 1/06 Pressemitteilung des BFH
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri III R 1/06
 
Alle Steuer-Urteile