Doris Fraccalvieri - Zinsen - Erben - Erbschaftssteuer - Hinterziehungszinsen
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Kapitalertragssteuern, Erbschaft, Erbenhaftung
Erben haften für hinterzogene Kapitalertragssteuern

Hat ein Erblasser zu Lebzeiten Steuern aus Kapitalerträgen hinterzogen, müssen die Erben für die Nachentrichtung einstehen. Die Steuerschuld mindert den Nachlass und damit die Erbschaftssteuer. Hinsichtlich der Berücksichtigung der angefallenen Hinterziehungszinsen vertritt das Finanzgericht München jedoch eine differenzierte Auffassung. Die nachzuzahlenden Zinsen mindern die Erbschaftssteuer nur, soweit sie bis zum Tod des Steuerschuldners entstanden sind. Danach eingetretene Verzögerungen sind Sache des oder der Erben. Nach dem Tod des Erblassers aufgelaufene Zinsen können somit nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Ein Abzug der Hinterziehungszinsen kann daher nur für die bis zum Tag des Todes nachberechneten Zinsen vorgenommen werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des FG München vom 21.06.2006 4 K 3051/04 Pressemitteilung des FG München
Doris Fraccalvieri FG München
Doris Fraccalvieri 4 K 3051/04
 
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