Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Hundehaltung, Einkommenserzielung, Wachhund
Hundehaltung zur Einkommenserzielung steuerfrei

Hunde, deren Haltung zur Einkommenserzielung für einen Betrieb notwendig ist, unterliegen nicht der Steuerpflicht. In dem vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ging es um einen Schäferhund, der nachweislich zur Bewachung eines Bauernhofs und zur Bewachung einer aus 13 Tieren bestehenden Galloway-Rinderzucht benötigt wurde.

Doris Fraccalvieri Urteil des VG Trier vom 01.10.2009 2 K 327/09.TR Pressemitteilung des VG Trier
Doris Fraccalvieri VG Trier
Doris Fraccalvieri 2 K 327/09.TR
 
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