Doris Fraccalvieri - Aufwandsentsch - Voraussetzungen - Steuerpflicht - Wohnraum
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Heimarbeit, Aufwandsentschädigung, Steuerpflicht
Aufwandsentschädigung für Heimarbeitsplatz zu versteuern

Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlte Aufwandsentschädigung ist nur steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind. Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vor, beispielsweise weil der Arbeitsraum nicht abgetrennt ist, muss der Arbeitnehmer die Aufwandsentschädigung voll versteuern.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 29.11.2006 VI R 3/04 Betriebs-Berater 2007, 91
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri VI R 3/04
 
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