Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Gläubigerschädigung, Zahlungsumleitung, Privatkonto
Haftung für fremde Steuerschulden bei Nutzungsüberlassung eines Kontos

Wer einem Steuerschuldner ein Konto zur Nutzung überlässt, damit er betriebliche Forderungen einziehen und somit das Guthaben dem Zugriff der Finanzbehörde entziehen kann, haftet insoweit persönlich für die Steuerschulden. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatte eine Ehefrau ein Konto eröffnet, für das der völlig überschuldete Ehemann Vollmacht besaß und über das er Honorarzahlungen für seine freiberufliche Tätigkeit einzog.

Dadurch sollte dem Fiskus, der Steuerrückstände wegen diverser Vermögensübertragungen und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr vollstrecken konnte, jeglicher Zugriff auf Zahlungseingänge unmöglich gemacht werden. Nach dieser Entscheidung haftet auch die Ehefrau für die verursachten Steuerausfälle.

Doris Fraccalvieri Urteil des FG Münster vom 22.01.2010 6 K 4276/06 AO Betriebs-Berater 2010, 730
Doris Fraccalvieri FG Münster
Doris Fraccalvieri 6 K 4276/06 AO
 
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