Doris Fraccalvieri - Konten - Erblassers - Erbschaftssteuer - Auskunftspflicht
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Erbschaftssteuer, Auslandsdepot, Bank, Auskunftspflicht
Erbschaftssteuer: Inländische Bank muss auch Auslandsdepot offen legen

Kapitalanleger, die ihr Geld (teilweise) auf ausländischen Konten ihrer Bank angelegt haben, müssen im Erbfall gleichwohl mit einer Offenlegung der Gelder gegenüber dem Finanzamt rechnen. Der Bundesfinanzhof hält Banken nicht nur für verpflichtet, das von ihren inländischen Niederlassungen verwahrte Vermögen eines Erblassers anzuzeigen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich vielmehr auch auf Konten und Depots des Erblassers bei einer ausländischen Zweigniederlassung des Geldinstituts.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 31.05.2006 II R 66/04 Pressemitteilung des BFH
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri II R 66/04
 
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