Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Erbschaft, Auskunftsanspruch, Finanzamt, Kontrollmitteilung
Finanzamt kann Herausgabe von Kontrollmitteilung an Erben verweigern

Banken und Sparkassen sind nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verpflichtet, dem Finanzamt das von ihnen verwaltete oder verwahrte Vermögen eines Kunden nach dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Die Finanzbehörde ist jedoch nicht verpflichtet, Kopien der von den Kreditinstituten erhaltenen Auskünfte an einen (vermeintlichen) Erben herauszugeben, damit dieser in einem Erbstreit mit anderen Angehörigen seine Ansprüche durchsetzen kann. Das Finanzamt kann sich insoweit auf das Steuergeheimnis berufen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 23.02.2010 VII R 19/09 Der Betrieb 2010, 882
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Doris Fraccalvieri VII R 19/09
 
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