Doris Fraccalvieri - Reisekosten - Betriebsausgaben - Verschuldens - Steuerpflichtigen
 

Doris Fraccalvieri - Steuer-Urteile
Buchungsdatum, Abrechnungsjahr, Betriebsausgaben, Reisekosten
Im falschen Jahr verbuchte Reisekosten

Hat ein Freiberufler angefallene Reisekosten irrtümlich im falschen Jahr geltend gemacht, kann er in der Regel eine Änderung der Steuerbescheide verlangen. Dies darf vom Finanzamt auch nicht wegen groben Verschuldens des Steuerpflichtigen verweigert werden, wenn er fälschlicherweise angenommen hat, die Reisekosten erst in dem Jahr als Betriebsausgaben geltend machen zu können, in dem der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen leistet. Zwar gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG das Zu- und Abflussprinzip, wonach Reisekosten im Abflussjahr geltend gemacht werden müssen. Dieses Prinzip ist im Einkommensteuerrecht jedoch nicht ausnahmslos anzuwenden (z. B. bei Krankheitskosten), sodass ein Irrtum hierüber durchaus entschuldbar ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des FG Düsseldorf vom 07.05.2007 17 K 1156/05 Pressemitteilung des FG Düsseldorf
Doris Fraccalvieri FG Düsseldorf
Doris Fraccalvieri 17 K 1156/05
 
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